1. Abschluss des Vertrages
1.1 Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und der Mola Yachting
GmbH, nachfolgend als Vermieter benannt, gilt mit Abschluss der Buchung.
2. An- und Abreise
2.1 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug ab
15:00 Uhr am Anreisetages möglich. Die Abreise am Abreisetag muss
bis 11:00 Uhr erfolgen.
2.2 Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache
mit dem Vermieter und können gesondert berechnet werden.
2.3 Wenn nicht anders vereinbart, muss die Anreise bis spätestens
19:00 Uhr erfolgen. Eine entsprechend sichere Anreiseplanung wird empfohlen!
Sollte diese Zeit nicht eingehalten werden können, so informieren
Sie bitte unbedingt rechtzeitig die Vermieter telefonisch (Rufnummer siehe
Mietvertrag), damit eine entsprechende Regelung für die Schlüsselübergabe
getroffen werden kann.
3. Leistungen
3.1 Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus der erhaltenen
Buchungsbestätigung oder den getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlung erfolgt gemäß der Buchungsbestätigung.
4.2 Bricht ein Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er gleichwohl
zur Zahlung des gebuchten Aufenthaltes verpflichtet.
5. Stornierung
5.1 Wenn nicht schriftlich anderslautend vereinbart, ist die Stornierung
einer getroffenen Reservierung wie folgt möglich:
- bis 4 Wochen vor Anreise 30 % des Gesamtpreises lt. Vertrag
- ab 4 Wochen vor Anreise 85 % des Gesamtpreises lt. Vertrag
Dem Gast bleibt es natürlich unbenommen, weitere ersparte
Aufwendungen nachzuweisen.
6. Haftung
6.1 Der Gast oder der Veranstalter haftet dem Vermieter gegenüber
für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
6.2 Der Vermieter haftet nicht für in den Unterkünften verlorenes
Bargeld oder Wertsachen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche
Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
8. Gerichtsstand & Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
Mit Zustandekommen des Beherbergungsvertrages akzeptieren beide Seiten
die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |