AGB´s
der Zimmervermittlung der Kurverwaltung Insel Poel
1. Buchung / Mietvertrag
Die Kurverwaltung Insel Poel vermittelt Ferienunterkünfte. Die Kurverwaltung
Insel Poel ist
nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. Durch die direkte Online-Buchung
des
Kunden im Internet, die Buchung über Dritte oder durch sonstige Vermittlung
kommt durch
das Übersenden einer entsprechenden Buchungsbestätigung in Form eines
Fax, einer E-Mail
oder eines Briefes ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Kunden und dem touristischen
Leistungsträger zustande, der alle weiteren vertraglichen Pflichten und
Leistungen einschließt.
Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur
zwischen dem
Gast und dem touristischen Anbieter. Zwischen dem Vermieter und der Kurverwaltung
Insel
Poel besteht lediglich ein Vermittlungsvertrag. Die Kurverwaltung Insel Poel
übernimmt
gegenüber dem Gast oder dem Buchenden keinerlei Haftung für Mängel
an der Unterkunft oder
der damit verbundenen Leistungen.
2. Das Quartier
Das von der Kurverwaltung Insel Poel vermittelte Quartier steht nicht im Eigentum
der
Kurverwaltung. Das Quartier darf höchstens mit der angegebenen Personenzahl
belegt
werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige
Personen abzuweisen. Die
Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Rücksprache und nach ausdrücklicher
Genehmigung des Vermieters gestattet.
3. Storno, Kündigung, Rücktritt oder Nichterscheinen des Gastes
(1) Im Falle des Rücktritts des Gastes vom Beherbergungsvertrag bleibt
nach den
gesetzlichen Bestimmungen (§ 537 BGB) der Anspruch des Leistungsträgers
auf
Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthalts-, bzw. Leistungspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils bestehen.
(2) Der Leistungsträger hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der
Unterkunft, um
die er sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bemühen
muss, und
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
(3) Der Leistungsträger verpflichtet sich, bei Stornierung der über
das System gebuchten
Unterkünfte die ersparten Aufwendungen so anzusetzen, dass dem Gast im
Falle
seines Rücktritts folgende Kosten in Rechnung gestellt werden:
Für Ferienwohnungen/ Ferienhäuser und Pauschalangebote:
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44.-30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29.-22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %
Für die Unterbringung im Zimmerbereich
bis 29. Tag vor Reiseantritt 10 %
28.-11. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 10. Tag vor Reiseantritt 50 %
des vereinbarten Gesamtpreises.
(4) Rücktrittserklärungen oder ein Nichterscheinen des Gastes sind
vom Gast
ausschließlich schriftlich an die Kurverwaltung Insel Poel zu richten.
Soweit solche
beim Leistungsträger eingehen, hat dieser die Kurverwaltung Insel Poel
unverzüglich
zu unterrichten.
(5) Neben den in Abs. (3) genannten Kosten wird für Umbuchungen und Stornierungen
eine pauschale Gebühr von € 20,00 erhoben. Diese Gebühr ist an
den Gastgeber zu
entrichten.
(6) Der Vermieter kann den Mietvertrag bis 1 Monat vor Mietbeginn kündigen,
wenn das
Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten
hat, nicht
mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen
ist eine
weitere Haftung ausgeschlossen.
4. Zahlungsabwicklung mit dem Gast
(1) Der Leistungsträger kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit
dem Gast
Anzahlungen und Abschlagszahlungen vereinbaren.
(2) Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt nach Maßgabe der Buchungsbestätigung
direkt zwischen Leistungsträger und dem Gast. Dies gilt für jedwede
Zahlungen,
insbesondere auch für Nebenkosten und Stornoforderungen. Bei nicht pünktlicher
Zahlung behält sich der Vermieter vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
Kurverwaltung Insel Poel - Zimmervermittlung