AGB´s der Zimmervermittlung der Kurverwaltung Insel Poel

1. Buchung / Mietvertrag
Die Kurverwaltung Insel Poel vermittelt Ferienunterkünfte. Die Kurverwaltung Insel Poel ist
nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB. Durch die direkte Online-Buchung des
Kunden im Internet, die Buchung über Dritte oder durch sonstige Vermittlung kommt durch
das Übersenden einer entsprechenden Buchungsbestätigung in Form eines Fax, einer E-Mail
oder eines Briefes ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Kunden und dem touristischen
Leistungsträger zustande, der alle weiteren vertraglichen Pflichten und Leistungen einschließt.
Vertragliche Beziehungen hinsichtlich der vermittelten Leistung bestehen nur zwischen dem
Gast und dem touristischen Anbieter. Zwischen dem Vermieter und der Kurverwaltung Insel
Poel besteht lediglich ein Vermittlungsvertrag. Die Kurverwaltung Insel Poel übernimmt
gegenüber dem Gast oder dem Buchenden keinerlei Haftung für Mängel an der Unterkunft oder
der damit verbundenen Leistungen.

2. Das Quartier
Das von der Kurverwaltung Insel Poel vermittelte Quartier steht nicht im Eigentum der
Kurverwaltung. Das Quartier darf höchstens mit der angegebenen Personenzahl belegt
werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die
Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Rücksprache und nach ausdrücklicher
Genehmigung des Vermieters gestattet.

3. Storno, Kündigung, Rücktritt oder Nichterscheinen des Gastes
(1) Im Falle des Rücktritts des Gastes vom Beherbergungsvertrag bleibt nach den
gesetzlichen Bestimmungen (§ 537 BGB) der Anspruch des Leistungsträgers auf
Bezahlung des vollen vereinbarten Aufenthalts-, bzw. Leistungspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils bestehen.

(2) Der Leistungsträger hat sich jedoch eine anderweitige Verwendung der Unterkunft, um
die er sich im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bemühen muss, und
ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

(3) Der Leistungsträger verpflichtet sich, bei Stornierung der über das System gebuchten
Unterkünfte die ersparten Aufwendungen so anzusetzen, dass dem Gast im Falle
seines Rücktritts folgende Kosten in Rechnung gestellt werden:
Für Ferienwohnungen/ Ferienhäuser und Pauschalangebote:

bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44.-30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29.-22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 %

Für die Unterbringung im Zimmerbereich
bis 29. Tag vor Reiseantritt 10 %
28.-11. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 10. Tag vor Reiseantritt 50 %

des vereinbarten Gesamtpreises.

(4) Rücktrittserklärungen oder ein Nichterscheinen des Gastes sind vom Gast
ausschließlich schriftlich an die Kurverwaltung Insel Poel zu richten. Soweit solche
beim Leistungsträger eingehen, hat dieser die Kurverwaltung Insel Poel unverzüglich
zu unterrichten.

(5) Neben den in Abs. (3) genannten Kosten wird für Umbuchungen und Stornierungen
eine pauschale Gebühr von € 20,00 erhoben. Diese Gebühr ist an den Gastgeber zu
entrichten.

(6) Der Vermieter kann den Mietvertrag bis 1 Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das
Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht
mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen ist eine
weitere Haftung ausgeschlossen.

4. Zahlungsabwicklung mit dem Gast
(1) Der Leistungsträger kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit dem Gast
Anzahlungen und Abschlagszahlungen vereinbaren.

(2) Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt nach Maßgabe der Buchungsbestätigung
direkt zwischen Leistungsträger und dem Gast. Dies gilt für jedwede Zahlungen,
insbesondere auch für Nebenkosten und Stornoforderungen. Bei nicht pünktlicher
Zahlung behält sich der Vermieter vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.

Kurverwaltung Insel Poel - Zimmervermittlung