Allgemeine Geschäftsbedingungen - Rügenplus.de – Sylke Zeibig
Aktueller Stand Januar 2016

Die Agentur Rügenplus.de – Sylke Zeibig handelt nicht im eigenen Namen sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter des Ferienobjektes. Ansprüche jeglicher Art auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich daher unmittelbar und direkt an den Vermieter/Eigentümer.

1. Vertragsabschluss und Anmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermittler gilt der Mietvertrag verbindlich, sobald das Appartement/Ferienwohnung/-haus mittels einer Reservierungs-/Buchungsbestätigung schriftlich, per Internet Buchungsvorlage, mündlich oder telefonisch zugesagt wird. Die Korrektur von Irrtümern aufgrund Rechen- oder Druckfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Die Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zur Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Unterzeichnete als auch bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind verbindlich. Dies gilt auch für direkt vorgenommene Buchungen über das Onlinebuchungssystem sowie kurzfristige Buchungen.

Die Mitnahme von Hunden ist dem Vermittler anzuzeigen und wird ebenfalls vertraglich mit einem Tagessatz pro Hund sowie einer zusätzlichen einmaligen Gebühr für eine Haustierreinigung. Diese können seitens der Vermieter unterschiedlich ausfallen.

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Nehmen Sie mehr als vertragliche Leistungen in Anspruch, sind diese nachträglich zu zahlen und werden in Rechnung gestellt (Bsp. Statt 2 gebuchter Wäschepakete werden mehr als 2 in Anspruch genommen).

2. An- und Abreise
Um eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können weisen wir darauf hin, sofern Sie nicht vorher schriftlich informiert wurden, sich spätestens 1 Tag vor Anreise innerhalb unserer Bürozeiten telefonisch bei dem Vermittler zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich bitte von unterwegs.

Reservierte Appartements, Ferienwohnungen oder Häuser stehen Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag werden Sie gebeten, Ihre Ferienunterkunft 10.00 Uhr besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel wieder abzugeben. Andere Zeitabsprachen sind nach vorheriger Rücksprache möglich.

Unsere Bürozeiten im Gästebüro in 18546 Sassnitz: Montag bis Freitag 09.00 Uhr – 12.30 Uhr. Die Kontaktdaten bekommen Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.

3. Anzahlung/Bezahlung
Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungs-/Reservierungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 25% fällig und innerhalb 7 Tage auf das angegebene Konto der Agentur Rügenplus zu leisten. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 2 Wochen vor Anreise auf dem angegebenen Konto der Agentur Rügenplus gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Buchungen bis 14 Tage vor Mietantritt ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu zahlen. Eine ortsübliche Buchungsgebühr fällt bei jeder getätigten Buchung an. Diese ist bereits im Gesamtmietpreis berücksichtigt und kann nach Objekt unterschiedlich ausfallen.

Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann die Firma Rügenplus Sylke Zeibig die Durchführung des Vertrages verweigern. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Bitte bringen Sie gegebenenfalls bei Anreise Ihre Überweisungsbelege mit. Vielen Dank vorab.

4. Schadensfall
Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich, das angemietete Appartement/Haus in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung für Schäden am Eigentum, am Reisegepäck, am PKW, Haustieren oder Personenschäden übernimmt die Firma Rügenplus nicht. Vorschäden sind unmittelbar bei Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verlust des Haus-/Wohnungsschlüssels hat der Mieter Ersatz zu leisten. Er hat die Kosten für die Neubeschaffung des Schlüssels bzw. falls notwendig, für die Schlossauswechslung zu tragen. Schadensregulierungen erfolgen zwischen Mieter und Eigentümer.

5. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Ferienobjektes dem Gast Schadenersatz zu leisten.

6. Rücktritt vom Vertrag – Stornierungsgebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Im Falle des Rücktrittes kann die Agentur Rügenplus – Sylke Zeibig eine pauschalierte Rücktrittsgebühr verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienobjekte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Die Höhe der anfallenden Kosten ergibt sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn. Bei Ferienhaus-, Ferienwohnung- oder Apartmentbuchungen in Deutschland hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze für erlaubt:

• bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,00 an
• 50% des Übernachtungseises bei Rücktritt fallen an ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
• 80% des Übernachtungspreises fallen an ab dem 34. Tag vor Reisebeginn
• 90% des Übernachtungspreises fallen an bei Nichtantritt oder Stornierung nach Reisebeginn.

Bei Rücktritt ab dem 60. Tag oder bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 45,00 erhoben.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


Die Agentur Rügenplus – Sylke Zeibig tritt als Vermittler auf, Vertragspartner sind demnach Gast und Vermieter.
Gerichtsstand Bergen auf Rügen