Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rügenplus.de – Sylke Zeibig
Aktueller Stand Januar 2016
Die Agentur Rügenplus.de – Sylke Zeibig handelt nicht im eigenen Namen
sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und Vermieter des Ferienobjektes.
Ansprüche jeglicher Art auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich
daher unmittelbar und direkt an den Vermieter/Eigentümer.
1. Vertragsabschluss und Anmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages
verbindlich an. Für den Vermittler gilt der Mietvertrag verbindlich, sobald
das Appartement/Ferienwohnung/-haus mittels einer Reservierungs-/Buchungsbestätigung
schriftlich, per Internet Buchungsvorlage, mündlich oder telefonisch zugesagt
wird. Die Korrektur von Irrtümern aufgrund Rechen- oder Druckfehlern bleiben
vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch den Vermittler. Die Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser
dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis
zur Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können
ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Unterzeichnete
als auch bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind
verbindlich. Dies gilt auch für direkt vorgenommene Buchungen über das
Onlinebuchungssystem sowie kurzfristige Buchungen.
Die Mitnahme von Hunden ist dem Vermittler anzuzeigen und wird ebenfalls vertraglich
mit einem Tagessatz pro Hund sowie einer zusätzlichen einmaligen Gebühr
für eine Haustierreinigung. Diese können seitens der Vermieter unterschiedlich
ausfallen.
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, nicht oder nicht vollständig in
Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
Nehmen Sie mehr als vertragliche Leistungen in Anspruch, sind diese nachträglich
zu zahlen und werden in Rechnung gestellt (Bsp. Statt 2 gebuchter Wäschepakete
werden mehr als 2 in Anspruch genommen).
2. An- und Abreise
Um eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können
weisen wir darauf hin, sofern Sie nicht vorher schriftlich informiert wurden,
sich spätestens 1 Tag vor Anreise innerhalb unserer Bürozeiten telefonisch
bei dem Vermittler zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich
bitte von unterwegs.
Reservierte Appartements, Ferienwohnungen oder Häuser stehen Ihnen am Anreisetag
ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag werden Sie gebeten, Ihre Ferienunterkunft
10.00 Uhr besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel wieder
abzugeben. Andere Zeitabsprachen sind nach vorheriger Rücksprache möglich.
Unsere Bürozeiten im Gästebüro in 18546 Sassnitz: Montag bis Freitag
09.00 Uhr – 12.30 Uhr. Die Kontaktdaten bekommen Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
3. Anzahlung/Bezahlung
Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungs-/Reservierungsbestätigung) ist
eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 25% fällig und innerhalb
7 Tage auf das angegebene Konto der Agentur Rügenplus zu leisten. Die Restzahlung
des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 2 Wochen vor Anreise auf dem angegebenen
Konto der Agentur Rügenplus gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Buchungen
bis 14 Tage vor Mietantritt ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis zu zahlen.
Eine ortsübliche Buchungsgebühr fällt bei jeder getätigten
Buchung an. Diese ist bereits im Gesamtmietpreis berücksichtigt und kann
nach Objekt unterschiedlich ausfallen.
Sollte eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgen, kann die Firma Rügenplus
Sylke Zeibig die Durchführung des Vertrages verweigern. Ohne vollständige
Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
Bitte bringen Sie gegebenenfalls bei Anreise Ihre Überweisungsbelege mit.
Vielen Dank vorab.
4. Schadensfall
Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat,
haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet
sich, das angemietete Appartement/Haus in einem ordentlichen und sauberen Zustand
zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung
für Schäden am Eigentum, am Reisegepäck, am PKW, Haustieren oder
Personenschäden übernimmt die Firma Rügenplus nicht. Vorschäden
sind unmittelbar bei Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können
nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verlust des Haus-/Wohnungsschlüssels
hat der Mieter Ersatz zu leisten. Er hat die Kosten für die Neubeschaffung
des Schlüssels bzw. falls notwendig, für die Schlossauswechslung zu
tragen. Schadensregulierungen erfolgen zwischen Mieter und Eigentümer.
5. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und
zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung
des Ferienobjektes dem Gast Schadenersatz zu leisten.
6. Rücktritt vom Vertrag – Stornierungsgebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich
der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Im Falle des Rücktrittes kann die
Agentur Rügenplus – Sylke Zeibig eine pauschalierte Rücktrittsgebühr
verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Ferienobjekte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle
zu vermeiden.
Die Höhe der anfallenden Kosten ergibt sich aus dem Rücktrittszeitpunkt
zum vereinbarten Reisebeginn. Bei Ferienhaus-, Ferienwohnung- oder Apartmentbuchungen
in Deutschland hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze
für erlaubt:
• bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 60,00 an
• 50% des Übernachtungseises bei Rücktritt fallen an ab dem 60.
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
• 80% des Übernachtungspreises fallen an ab dem 34. Tag vor Reisebeginn
• 90% des Übernachtungspreises fallen an bei Nichtantritt oder Stornierung
nach Reisebeginn.
Bei Rücktritt ab dem 60. Tag oder bei Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr
von € 45,00 erhoben.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Die
Agentur Rügenplus – Sylke Zeibig tritt als Vermittler auf, Vertragspartner
sind demnach Gast und Vermieter.
Gerichtsstand Bergen auf Rügen