Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeines
Für das von Ihnen gemietete Appartement besitzt die Fa. AVV Bauträger
und Baubetreuungs GmbH– nachfolgend Vermieter genannt -die exklusiven Vermietungsrechte.
Die Usedom Tourismus GmbH mit Sitz in Bansin ist im Fall einer Buchung auf dieser
Web-Seite nicht Vertragspartner des Buchenden; sie stellt lediglich die Buchungsplattform
zur Verfügung.
Mit dem Klick auf den Buchungsknopf kommt zwischen dem Buchenden und dem Vermieter
ein verbindlicher Vertrag über das Buchungsobjekt zu den in der Buchung aufgeführten
Buchungsbestimmungen zustande.
Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung
am Telefon und die telefonische oder schriftliche Bestätigung durch den Vermieter
als Vertragspartner zustande.
Eine Buchungsbestätigung wird versandt. Es gelten in jedem Falle die folgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis:
§ 1 Haftung
Die Haftung des Vermieters ist auf den dreifachen Preis der Vertragsleistung beschränkt.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Jede Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Buchungsbestätigung. 7 Tage nach
Erhalt der Buchungsbestätigung werden 20% des Gesamtmietpreises als Anzahlung
fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne
nochmalige Aufforderung auf dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Konto
eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist wird der Gesamtbetrag
sofort fällig. Bei Überweisungen, die kurz vor Reiseantritt vorgenommen
wurden, bitten wir um eine Bankbestätigung. Die Zahlung per Kreditkarte vor
Ort ist nicht möglich. Bei nicht pünktlicher Zahlung behält sich
der Vermieter vor die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die nicht pünktliche
Zahlung wirkt insofern wie eine Stornierung durch den Gast und berechtigt den
Vermieter zur Erhebung der unter § 4 genannten Stornierungsgebühren.
§ 3 Nebenkosten / Kurtaxe
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sowie die Nutzung eines PKW-Stellplatzes
sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für Endreinigung und Servicepauschale
werden gesondert berechnet. Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht gesondert
gebucht wurden, sind diese selbst mitzubringen.
Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben und muß vor Ort gezahlt werden.
Die Zusatzkosten für Kleintiere sind ebenfalls vor Ort zu entrichten.
§ 4 Stornoregelungen und Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem
Rücktritt steht dem Vermieter folgender pauschalierter Schadensersatzanspruch
zu:
bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises
bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
danach bis zu 100%
Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen und sind direkt
an den Vermieter zu richten.
Im Falle des Rücktritts wird ein pauschaler Aufwendungsersatz von 15,00 €
erhoben. Dieser Aufwendungsersatz wird von der bereits geleisteten Anzahlung einbehalten.
Überschüssige Beträge werden auf das Konto des Gastes nach Bekanntgabe
der Bankverbindung überwiesen.
Umbuchungen auf eine andere Unterkunft können nur nach Rücktritt vom
bestehenden Vertrag nach den o.g. Bedingungen als neue Buchungen erfolgen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen!
§ 5 Haustiere
Das Mitbringen von Kleintieren ist nur in Ausnahmefällen (auf Anfrage) erlaubt.
Die Zusatzkosten von 5,00 €/Tag, mindestens aber 50 Euro/Aufenthalt sind
vor Ort an unsere Kontaktperson Frau Gürgens zu bezahlen. In den Appartements
M3, M7, Villa Marlen und dem Appartement J8 Villa Jasmin ist das Mitbringen von
Haustieren ausdrücklich untersagt. Die Halter von Haustieren sind verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Belästigungen der übrigen
Hausbewohner kommt. Verschmutzungen jeglicher Art sind zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
Haustiere sind vom Spielplatz fernzuhalten.
§ 6 Kinderspielplatz
Auf dem Kinderspielplatz ist auf die Ruhezeiten zu achten. Die Benutzung des Spielplatzes
geschieht auf eigene Gefahr. Für mutwillige Beschädigung jedweder Art
haften die Eltern. Das Spielen fremder Kinder auf dem zum Hause gehörenden
Grundstück ist grundsätzlich nicht gestattet.
§ 7 Fahrräder
Fahrräder sind auf dem Gelände auf den dafür vorgesehenen Flächen
oder im gemeinschaftlichen Fahrradkeller abzustellen.
§ 8 Stellplätze
Auf dem Gelände der Gemeinschaft gilt die Straßenverkehrsordnung. Angegebene
Fahrtrichtungen sind einzuhalten. Die Stellplätze sind nur zum Abstellen
von versicherten und zugelassenen Fahrzeugen vorgesehen. Generell verboten ist
es, die Fahrzeuge zu waschen bzw. anfallende Reparaturen auf dem Grundstück
durchzuführen. Das Abstellen jeglicher anderer Gegenstände ist nicht
gestattet.
§ 9 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu
richten. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden
oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet,
alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt
bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht
während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden
Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich
für alle Mitreisenden.
In der Wohnung M7 Villa Marlen ist das Rauchen ausdrücklich nicht erlaubt.
Bitte nutzen Sie zum Rauchen den Balkon.
§ 10 Verlust der Wohnungsschlüssel
Bei Verlust der Wohnungsschlüssel oder des Toröffners ist unsere Kontaktperson
Frau Gürgens unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Verlustes
eines Schlüssels oder Toröffners durch den Mieter oder einem seiner
Reiseteilnehmer sind 50,00 € zu zahlen.
§ 11 Ankunft/Abreise
Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr durch
unsere Betreuerin Frau Gürgens.
Die Adresse finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.
§ 12 Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (z. B.
Wasserschaden, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vermieter vom
Mietvertrag zurücktreten.
§ 13 Daten
Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf
Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen
zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an andere als den Wohnungseigentümer
ist nicht gestattet.
§ 14 Baulärm / Baustelle
Sollte es unvorhersehbar bei oder in unmittelbarer Nähe Ihres Appartements
zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen, wird der
Mieter unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bestehen nicht.
§ 15 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien
Dresden.
§ 16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Mietvertrages zur Folge.
Dresden, den 01.01.2014