GASTAUFNAHME- UND
VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
Sehr
geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem
Gastgeber in der Lüneburger Heide. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages
werden der Gastgeber und der Bad Bevensen Marketing GmbH, Dahlenburger Straße
1, 29549 Bad Bevensen – nachstehend „BBM“ abgekürzt
- ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm
wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen
über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres
Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen
getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu
Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen
daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Stellung von BBM; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss:
a) BBM ist Betreiber(in) der jeweiligen Internetauftritte bzw.
Herausgeber(in) entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder
sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeber(in)/Betreiber(in)
ausdrücklich bezeichnet ist.
b) Soweit BBM weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt,
die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen
und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers
oder von BBM selbst darstellen noch als solches beworben werden,
hat BBM lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen.
c) BBM hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener
Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB
die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von BBM
vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen von BBM als Anbieter verbundener
Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts
und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit
von BBM) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung
dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist BBM im Falle des Vorliegens
der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner
des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher
nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für
die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart,
für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von BBM
herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in
Internetauftritten sind.
1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden
Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende
Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die
Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung
vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen,
dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB)
bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,
Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht
sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme
von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser
Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,
sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden;
im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen
ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich
diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich
als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per
E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers
(Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass
auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und
den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast
bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich
eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln.
Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den
Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast
die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles
Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches
Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um
eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und
Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer
entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande,
wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten
Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons
„zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes
auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.
Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot
des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast
zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des
Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“
durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung
in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die
Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung
angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum
Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung
der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt.
Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung
ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers,
Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten
nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können
Kurbeitrag/Kurtaxe/Gästebeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig
abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl-
und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und
den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend
mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der
zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung
vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden,
so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für
Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und
an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20%
des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen,
soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf
die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für
Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen,
Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen
sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch
Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung
möglich.
4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung trotz
einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht
vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches
oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes
besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag
mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß
Ziff. 6 dieser Bedingungen zu fordern.
5. An- und Abreise
5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung
spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
5.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder
zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet
anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst
an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt,
die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten
die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes
in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise
die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den
Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen
entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an
den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für
die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen
hat.
5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt,
ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu
erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann
der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch
der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach
12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen
Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
6. Rücktritt und Nichtanreise
6.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt
der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises
einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses
Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung
des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts,
die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes,
ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung
des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer,
Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige
Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die
Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht
möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für
die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung
gegebenenfalls nach Ziff. 6.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die
folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne
Berücksichtigung von Kurbeiträgen/Gästebeiträgen:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
6.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen,
dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle
eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren
Betrag zu bezahlen.
6.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
dringend empfohlen.
6.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den
Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
7.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt
gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare
Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
7.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige
des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber
ganz oder teilweise entfallen.
7.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen
kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige
eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe
unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des
Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur
im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig,
wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der
Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben
über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen
können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag
berechtigen.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt
- Soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet
- Soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden,
die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten,
Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber
bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese
in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere
dem Corona-Virus)
9.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den
jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen
Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen
oder -beschränkungen von BBM und dem Gastgeber bei der
Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen
Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
10. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. BBM und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz
über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder BBM
noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung
nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für BBM
oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in
geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für
das sonstige Rechtsverhältnis.
10.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
10.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den
Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union
oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt;
Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte; München | Stuttgart; 2022
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Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
Bad Bevensen Marketing GmbH
Dahlenburger Str. 1
Geschäftsfüher: Ulrich Langer
Telefon: 05821-976830
Fax: 05821-9768325
E-Mail: info@bad-bevensen.de