Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Appartements dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Appartements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Bei Langzeitvermietungen an Firmen bzw. Dienstreisende, sind die Nebenkosten nicht inklusive und werden je nach Verbrauch gesondert abgerechnet. Mündlich getroffene Nebenabreden sind nicht gültig und bedürfen immer der schriftlichen Form.

Für Stornierung der Buchung ist generell eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Diese beträgt 35 % vom Gesamtpreis und wird mit der Anzahlung einbehalten.

Die Höhe der anfallenden Kosten ergeben sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn und sind wie folgt festgelegt:

42 - 29 Tage vor Mietantritt 50 % des Gesamtmietpreises

28 - 8 Tage vor Mietantritt 80 % des Gesamtmietpreises

7 - 1 Tage vor Mietantritt 95 % des Gesamtmietpreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen