Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der Bedingungen

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN

abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen.

Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind

Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich

oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet

beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei

Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls

aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereit gestellt worden ist.

3. Reservierungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien

bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN ohne Rücksprache

über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer

werden am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte

Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit

vereinbart wurde.

4. Preisvereinbarungen

Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Hotels entsprechend den dann gültigen Preislisten

geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als

4 Monate beträgt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung

sofort, ohne Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem EUROPA

HOTEL KÜHLUNGSBORN in jedem einzelnen Fall freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz

von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten oder ähnlichen

Zahlungsmitteln erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das

EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast im EUROPA HOTEL

KÜHLUNGSBORN einzustellen. Voraussetzung ist, dass das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN die Inverzugsetzung

durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,-

oder hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN berechtigt, jeweils

einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

6. Vorauszahlung

Das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlungen in

Höhe des Übernachtungspreises für die gesamte Aufenthaltsdauer bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen.

Das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN kann ohne Begründung jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen

oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlichen geschuldeten Beträge im voraus

abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

7. Stornierungen, Stornogebühren

In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder Nichtinanspruchnahme der vom EUROPA HOTEL

KÜHLUNGSBORN angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht angenommenen,

seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete für

Konferenz- und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu 80 % in Rechnung gestellt. Die Stornogebühren werden um

die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der bestellten

Leistung zum bestellten/reservierten Termin seitens des EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN erzielt werden. Die vorstehenden

Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des

Gastes storniert wurden, wobei sich die Stornogebühren auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen

oder wenn der Gast die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

8. Haftung

Für Haftung des EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN gelten die §§ 701–703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine

Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden wurde vom EUROPA HOTEL

KÜHLUNGSBORN, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

9. Sonstige Bestimmungen

In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Für alle

Rechtsbeziehungen zwischen dem EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN und dem Gast/Vertragspartner gilt das Recht der

Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rostock.

Stand: 2006