Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Die
vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem
EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN
abgeschlossen
werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen.
Sie
können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Maßgeblich
ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und
Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind
Leistungen
und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder
durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet
beide
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist. Bei
Hotelübernachtungen
ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls
aus
Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereit gestellt worden ist.
3. Reservierungen
Werden
Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind
die Optionsdaten für beide Parteien
bindend.
Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN
ohne Rücksprache
über
die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und
seitens des Hotels bestätigte Zimmer
werden
am Anreisetag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung
gestellt. Das Hotel ist berechtigt, reservierte
Zimmer
am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart
wurde.
4. Preisvereinbarungen
Vereinbarte
Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Hotels entsprechend den dann
gültigen Preislisten
geändert
werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der
einzelnen Leistung mehr als
4
Monate beträgt.
5. Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen
vereinbart sind, mit Zugang der Rechnung
sofort,
ohne Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von
Kreditkarten ist dem EUROPA
HOTEL
KÜHLUNGSBORN in jedem einzelnen Fall freigestellt und zwar auch dann, wenn die
grundsätzliche Akzeptanz
von
Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von
Schecks, Kreditkarten oder ähnlichen
Zahlungsmitteln
erfolgt im übrigen nur erfüllungshalber.
Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt das
EUROPA
HOTEL KÜHLUNGSBORN, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Gast im
EUROPA HOTEL
KÜHLUNGSBORN
einzustellen. Voraussetzung ist, dass das EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN die Inverzugsetzung
durch
eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Folgen bewirkt.
Übersteigt der Rechnungsbetrag € 250,-
oder
hält sich der Gast länger als 6 Tage im Hotel auf, so ist das EUROPA HOTEL
KÜHLUNGSBORN berechtigt, jeweils
einzelne
Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
6. Vorauszahlung
Das
EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN ist berechtigt, von einem Gast, der nicht
vorreserviert hat, Vorauszahlungen in
Höhe
des Übernachtungspreises für die gesamte Aufenthaltsdauer bei Abschluss des
Gastaufnahmevertrages zu verlangen.
Das
EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN kann ohne Begründung jede Reservierung oder andere
Leistung, die auszuführen
oder
fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der
voraussichtlichen geschuldeten Beträge im voraus
abhängig
machen, und zwar in Form von Anzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
7. Stornierungen, Stornogebühren
In
Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder
Nichtinanspruchnahme der vom EUROPA HOTEL
KÜHLUNGSBORN
angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast
nicht angenommenen,
seitens
des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die
Logis der Gäste, die Miete für
Konferenz-
und Funktionsräume und/oder die Bewirtung) zu 80 % in Rechnung gestellt. Die
Stornogebühren werden um
die
Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw.
Weiterberechnung der bestellten
Leistung
zum bestellten/reservierten Termin seitens des EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN
erzielt werden. Die vorstehenden
Stornogebühren
fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur
teilweise seitens des
Gastes
storniert wurden, wobei sich die Stornogebühren auf den Teil der Leistungen,
welcher storniert wurde, beziehen
oder
wenn der Gast die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch
nimmt.
8. Haftung
Für
Haftung des EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN gelten die §§ 701–703 des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB). Eine
Haftung
aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden wurde vom
EUROPA HOTEL
KÜHLUNGSBORN,
dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht.
9. Sonstige Bestimmungen
In
den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten
Speisen und Getränken untersagt. Für alle
Rechtsbeziehungen
zwischen dem EUROPA HOTEL KÜHLUNGSBORN und dem Gast/Vertragspartner gilt das
Recht der
Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rostock.
Stand: 2006